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Das Kurzzeitkennzeichen für Ihre Autozulassung

 

Ein Kurzzeitkennzeichen kommt dann zum Gebrauch, wenn man ein verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, dieses aber nicht angemeldet ist. Das Kurzzeitkennzeichen und den dazugehörigen rotne Fahrzeugschein bekommt man auf jeder Zulassungsstelle.

Jedoch benötigt man als Privatperson für ein Kurzzeitkennzeichen einen gültigen Personalausweis, Firmen müssen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen, um ein Kurzzeitkennzeichen erwerben zu können.

Außerdem benötigt man für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens eine Versicherungsbestätigung für das anzumeldende Auto. Ist man verhindert das Kurzzeitkennzeichen persönlich abzuholen, muss der Beauftragte eine unterschriebene Vollmacht vorweisen!



Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen betragen 10,50 €. Zusätzlich muss der Antragsteller die Kosten für die Prägung des Kurzzeitkennzeichens auf der Prägestelle, tragen.

Kurzzeitkennzeichen sind nur 5 Tage lang gültig, dies kann man an dem angegebenen Verfalldatum erkennen, welches sich auf dem Kurzzeitkennzeichen befindet und steht zusätzlich in dem extra dafür vom Straßenverkehrsamt ausgestellten roten Fahrzeugschein.

Ist das Verfalldatum des Kurzzeitkennzeichens abgelaufen, darf man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegen!

Vor Fahrtbeginn muss man das Kurzzeitkennzeichen gut erkennbar am Fahrzeug anbringen und eventuell noch vorhandene Kennzeichen müssen verdeckt sein.

Nach den zugelassenen 5 Tagen, muss das Kurzzeitkennzeichen und der Fahrzeugschein nicht zurückgegeben werden.

Eine Haftpflichtversicherung ist bei dem Kurzzeitkennzeichen nicht mit inbegriffen, kann aber zusätzlich im Internet oder bei einer Versicherungsgesellschaft vor Ort, ab zirka 40 € aufwärts, abgeschlossen werden.