Oldtimer Zulassung: welche Möglichkeiten habe ich
Oldtimer Zulassung:
Welche Zulassungen für Oldtimer gibt es und welche Unterlagen brauche ich dafür?
Oldtimer Zulassung: diese Möglichkeit gibt es seit 1997.
Voraussetzungen für eine Oldtimer Zulassung:
Der erste Punkt ist unumstritten: das Fahrzeug welches eine Oldtimer Zulassung erhalten soll, muss 30 Jahre alt sein; allerdings ist die herangehensweise der Zulassungsbehörden da unterschiedlich. Einige nehmen lediglich Bezug auf das Herstellungsjahr, andere das exakte Erstzulassungsdatum. Wenn Sie also eine Oldtimer Zulassung durchführen wollen, erkundigen Sie sich vorher bei der Zulassungsbehörde, wie dort der Ablauf einer Oldtimer Zulassung ist.
Der TÜV muss bei der Oldtimer Zulassung den "Oldtimer" durch einen Sachverständigen begutachten - ist der "Oldtimer" noch zugelassen; hat also noch TÜV, ist die Begutachtung in Form einer Hauptuntersuchung durch zu führen. Hat der "Oldtimer" keine Zulassung mehr zum Zeitpunkt der Oldtimer Zulassung, so muss eine sogenannte Vollabnahme gemacht werden (§ 21 StVZO = Strassenverkehrszulassungsordnung). Zusätzlich muss bei allen potentiellen Oldtimern festgestellt werden ob der "Oldtimer" ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist (§ 21c StVZO).
Welche Anforderungen gegeben sein müssen, damit Ihr "Oldtimer" als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut behandelt wird, lesen sie weiter unten.
Damit also die Begutachtung nach § 21c StVZO positiv für die Oldtimer Zulassung Ihres Fahrzeugs verläuft, ist der Zustand, aussen wie innen, erhaltungswürdig?! Normale Gebrauchsspuren, keine Durchrostungen darf das Fahrzeug haben und fahrbereit muß es für die Odltimer Zulassung sein. Die "Originalität" muss gegeben sein - Auslieferungszustand seinerzeit. In wie weit von der Originalität abgewichen werden kann, sollte im Vorwege mit dem Sachverständigen abgesprochen werden.
Ob nun als rotes Wechselkennzeichen mit einer 07-beginnenden Nummer oder als Historisches Kennzeichen mit einem nachstehenden H nach dem Kennzeichen hat dann, wenn die Abnahme durch den Sachverständigen erfolgt ist und die Oldtimer Zulassung erfolgt, nur noch Auswirkungen auf den Geldbeutel und wann ich das Fahrzeug mit welchem Kennzeichen bewegen darf. Mit dem Historischen Kennzeichen kann ich den Oldtimer jederzeit bewegen. Mit dem roten Wechselkennzeichen kann ich Probe- und Überführungsfahrten durchführen oder damit zur Werkstatt fahren.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem Oldtimer.
Welche Zulassungen für Oldtimer gibt es und welche Unterlagen brauche ich dafür?
Oldtimer Zulassung: diese Möglichkeit gibt es seit 1997.
Voraussetzungen für eine Oldtimer Zulassung:
Der erste Punkt ist unumstritten: das Fahrzeug welches eine Oldtimer Zulassung erhalten soll, muss 30 Jahre alt sein; allerdings ist die herangehensweise der Zulassungsbehörden da unterschiedlich. Einige nehmen lediglich Bezug auf das Herstellungsjahr, andere das exakte Erstzulassungsdatum. Wenn Sie also eine Oldtimer Zulassung durchführen wollen, erkundigen Sie sich vorher bei der Zulassungsbehörde, wie dort der Ablauf einer Oldtimer Zulassung ist.
Der TÜV muss bei der Oldtimer Zulassung den "Oldtimer" durch einen Sachverständigen begutachten - ist der "Oldtimer" noch zugelassen; hat also noch TÜV, ist die Begutachtung in Form einer Hauptuntersuchung durch zu führen. Hat der "Oldtimer" keine Zulassung mehr zum Zeitpunkt der Oldtimer Zulassung, so muss eine sogenannte Vollabnahme gemacht werden (§ 21 StVZO = Strassenverkehrszulassungsordnung). Zusätzlich muss bei allen potentiellen Oldtimern festgestellt werden ob der "Oldtimer" ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist (§ 21c StVZO).
Welche Anforderungen gegeben sein müssen, damit Ihr "Oldtimer" als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut behandelt wird, lesen sie weiter unten.
Damit also die Begutachtung nach § 21c StVZO positiv für die Oldtimer Zulassung Ihres Fahrzeugs verläuft, ist der Zustand, aussen wie innen, erhaltungswürdig?! Normale Gebrauchsspuren, keine Durchrostungen darf das Fahrzeug haben und fahrbereit muß es für die Odltimer Zulassung sein. Die "Originalität" muss gegeben sein - Auslieferungszustand seinerzeit. In wie weit von der Originalität abgewichen werden kann, sollte im Vorwege mit dem Sachverständigen abgesprochen werden.
Ob nun als rotes Wechselkennzeichen mit einer 07-beginnenden Nummer oder als Historisches Kennzeichen mit einem nachstehenden H nach dem Kennzeichen hat dann, wenn die Abnahme durch den Sachverständigen erfolgt ist und die Oldtimer Zulassung erfolgt, nur noch Auswirkungen auf den Geldbeutel und wann ich das Fahrzeug mit welchem Kennzeichen bewegen darf. Mit dem Historischen Kennzeichen kann ich den Oldtimer jederzeit bewegen. Mit dem roten Wechselkennzeichen kann ich Probe- und Überführungsfahrten durchführen oder damit zur Werkstatt fahren.
